I. Allgemeines
1. Unsere nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen.
2. Verbraucher im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind natürliche Personen, mit denen in Geschäftsbeziehungen
getreten wird, ohne dass diesen eine gewerbliche oder selbstständige berufliche Tätigkeit zugerechnet werden
kann, § 13 BGB.
Unternehmer im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige
Personengesellschaften, mit denen in Geschäftsbeziehungen getreten wird, die in Ausübung einer gewerblichen
oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handeln.
Kunde im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind sowohl Verbraucher als auch Unternehmer.
3. Abweichende, entgegenstehende und ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen werden selbst bei Kenntnis
nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Diesen Geschäftsbedingungen
gehen weder Handelsbrauch noch abweichende Gepflogenheiten vor, sondern nur schriftlich bestätigte
besondere Abmachungen.
Einkaufsbedingungen des Käufers gelten nur dann, wenn wir sie ausdrücklich und schriftlich anerkannt haben.
II. Vertragsschluss
1. Unsere Angebote sind freibleibend. Technische Änderungen des Kaufgegenstandes in Form, Farbe und Zusammensetzung
bleiben im Rahmen des Zumutbaren vorbehalten.
2. Mit der Bestellung einer Ware erklärt der Kunde verbindlich, die bestellte Ware erwerben zu wollen.
Wir sind berechtigt, das in der Bestellung liegende Vertragsangebot innerhalb von zwei Wochen nach Eingang
bei uns anzunehmen. Die Annahme kann entweder schriftlich oder durch Auslieferung der Ware an den Kunden
erklärt werden.
3. Bestellt der Verbraucher die Ware auf elektronischem Wege, werden wir den Zugang der Bestellung unverzüglich
bestätigen. Die Zugangsbestätigung stellt noch keine verbindliche Annahme der Bestellung dar. Die Zugangsbestätigung
kann mit der Annahmeerklärung verbunden werden.
4. Der Vertragsschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch unsere
Zulieferer. Dies gilt nur für den Fall, dass die Nichtlieferung nicht von uns zu vertreten ist, insbesondere bei Abschluss
eines kongruenten Deckungsgeschäftes mit unserem Zulieferer.
Der Kunde wird über die Nichtverfügbarkeit der Leistung unverzüglich informiert. Die Gegenleistung wird unverzüglich
zurückerstattet.
5. Sofern der Verbraucher die Ware auf elektronischem Wege bestellt, wird der Vertragstext von uns gespeichert
und dem Kunden auf Verlangen nebst den vorliegenden AGB per E-Mail zugesandt.
6. Wir können eine Abgabe oder die Erhöhung einer bereits bestehenden Abgabe, die infolge gesetzlicher Bestimmungen
eingeführt wird und die Herstellung oder Lieferung der Ware unmittelbar oder mittelbar betrifft und verteuert, in
voller Höhe dem vereinbarten Kaufpreis zuschlagen.
7. Ist frachtfreie Lieferung per Schiff abgeschlossen, so gilt als Voraussetzung für den vereinbarten Preis eine offene
unbehinderte normale Schifffahrt. Etwaige Zuschläge wegen nicht normaler Schifffahrt gehen zu Lasten des
Kunden.
8. Unsere Muster sind stets unverbindliche Ansichtsmuster. Alle Analysedaten sind, auch bezüglich der Höchstund
Mindestgrenzen, nur als ungefähr anzusehen, es sei denn, dass bestimmte Eigenschaften besonders garantiert
werden.
9. Erklärungen und Vereinbarungen von und mit unseren Vertretern sind nur wirksam, wenn diese ihre Vertretungsmacht
schriftlich und unter Vorlage einer Vollmachtsurkunde oder sonstigen schriftlichen Bestätigung nachweisen.
Ansonsten werden Abschlüsse und Vereinbarungen erst durch unsere schriftliche Bestätigung für uns verbindlich.
Ebenso bedürfen mündliche oder fernmündliche Erklärungen unserer Vertreter zur Wirksamkeit unserer schriftlichen
Bestätigung.
10.Bei Preisveränderungen der Lieferware, hervorgerufen durch Rohstoffpreiserhöhungen etc. sind wir berechtigt,
vom geschlossenen Vertrag zurückzutreten. Schadensersatzansprüche stehen dem Kunden in diesem Fall nicht
zu.
III. Lieferung
1. Mengen und Qualitätsfeststellung
Die Liefermenge wird verbindlich nach unserer Wahl entweder durch Landtankvermessung oder Leer- und Vollverwiegung
der Umschließungen auf der Versandstelle oder mittels Durchlaufzähler festgestellt. Bei Anlieferung
gelten die festgestellten Daten der geeichten Durchlaufzähler des anliefernden Tankwagens.
Maßgebend für die Qualität sind die von der Raffinerie ex Landtank festgestellten Daten. Bei Lieferung an einen
Unternehmer gilt die Übernahme der Ware durch Spediteur oder Transporteur als Beweis für einwandfreie Umhüllung
und Verladung. Sie schließt Ansprüche des Unternehmers gegen uns wegen Manko oder Beschädigung
aus.
2. Ereignisse höherer Gewalt, die die Lieferung zeitweise oder auf Dauer für uns unmöglich machen, berechtigen
uns im Falle der zeitweisen Unmöglichkeit, die Lieferung um die Dauer der Unmöglichkeit und einer angemessenen
Anlaufzeit hinauszuschieben. Im Falle der dauerhaften Unmöglichkeit sind wir berechtigt, ganz oder teilweise,
auch wegen eines schon erfüllten Teils, zurückzutreten. Der höheren Gewalt stehen alle Umstände gleich, die
uns die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, insbesondere Krieg, auch zwischen fremden
Staaten, Mobilmachung, Feuer, von uns nicht zu vertretende Betriebsstörungen jeder Art, Kohle- oder Rohstoffmangel,
von uns nicht zu vertretender Wagen- oder Schiffsraummangel, von uns nicht zu vertretende verspätete oder
ungenügende Wagengestellung, Versperrung oder Behinderung von Eisenbahnlinien oder Land- und Wasserstraßen,
sonstige Verkehrsstörungen, behördliche Verordnungen, die auf Erzeugung oder Versand störend einwirken,
gleich, ob sie bei uns, dem Lieferwerk oder einem Unterlieferer eintreten.
3. Liegt ein Fall der Ziffer IV. 2. vor, so ist der Kunde berechtigt, uns eine angemessene Frist zur Erklärung zu setzen,
ob wir innerhalb dieser Frist liefern oder zurücktreten wollen. Erklären wir uns innerhalb dieser Frist nicht, ist der
Kunde berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
4. Der Kunde kann Teillieferungen nicht zurückweisen. Ist eine Teillieferung bewirkt worden, so kann der Kunde
gemäß § 323 Abs. 5 BGB vom Vertrag nur zurücktreten, wenn er an der Teilleistung kein Interesse hat.
5. Wir sind berechtigt, aber nicht verpflichtet, die Aufträge ab anderen Lieferstellen auszuführen, wenn die Lieferung
von dem vorgesehenen Werk oder Lager nicht oder nicht fristgerecht möglich ist.
6. Versandfertig gemeldete Ware muss sofort abgerufen werden, andernfalls sind wir berechtigt, sie auf Kosten und
Gefahr des Kunden nach eigenem Ermessen einzulagern.
7. Geringfügige Minder- oder Mehrlieferungen bis zu 5 % berechtigen den Unternehmer nicht zu Nachforderungen
bzw. zur Verrechnung auf andere Kaufverträge.
IV. Gefahrübergang und Versendung
1. Ist der Kunde Unternehmer, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der
Ware mit der Übergabe, beim Versendungskauf mit der Auslieferung der Sache an den Spediteur, den Frachtführer
oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt auf den Kunden über.
2. Ist der Kunde Verbraucher, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der
verkauften Sache auch beim Versendungskauf erst mit der Übergabe der Sache an den Kunden über.
3. Der Übergabe steht es gleich, wenn der Kunde im Verzug der Annahme ist.
4. Die Auswahl der Transportperson oder -anstalt obliegt allein uns.
5. Ist der Kunde Unternehmer, so gilt die Übernahme der Ware durch die Bahn, den Spediteur oder den Frachtführer
als Beweis für eine einwandfreie Beschaffenheit der Umhüllung.
6. Etwaige Frachterhöhungen nach Vertragsabschluss gehen zu Lasten des Kunden. Das gleiche gilt für etwaige
Mehrfrachten, die darauf beruhen, dass der Kunde oder ein von ihm bestimmter Empfänger eine geringere Menge
abruft, als durch die Ladegröße des Wagens bedingt ist.
V. Abnahme
1. Der Kunde hat für die rechtzeitige Bereitstellung von Verbindungen und Anschlüssen vom Transportfahrzeug zu
den Lagertanks Sorge zu tragen und bei Abnahme mitzuwirken. Der Käufer hat uns rechtzeitig auf erschwerte
Auslieferungsverhältnisse (schlechte Zufahrt, langer Schlauchweg und ähnliches) hinzuweisen. Die Mitwirkung
des Käufers bei der Abnahme stellt eine wesentliche Vertragspflicht dar. Nach fruchtlosem Ablauf einer von uns
gesetzten, angemessenen Frist zur Mitwirkung sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und Schadensersatz
wegen Nichterfüllung des Vertrages zu verlangen.
Gleiches gilt, wenn der Kunde mit der Abnahme der Ware in Verzug gerät.
2. Sollte die verkaufte Ware während der Dauer des Liefervertrages mit Steuern, Zoll oder sonstigen Abgaben belegt
werden oder sollten bereits mit dem Kaufpreis abgegoltene Nebenkosten erhöht werden, sind wir berechtigt, vom
Tage des allgemeinen Inkrafttretens oder der Erhöhung an den Preis um die Belastung zu erhöhen.
VI.Erlaubnisscheine
1. Wird die steuerbegünstigte Ware an einen Unternehmer auf Erlaubnisschein verkauft, so ist der Unternehmer
dafür verantwortlich, dass die Ware den Bedingungen des Erlaubnisscheins entspricht. Ist es dem Unternehmer
nicht möglich, den erforderlichen Erlaubnisschein beizubringen oder wird ihm dieser entzogen, so bleibt er zur
Abnahme der gekauften Ware verpflichtet. Er hat die Ware voll versteuert zu beziehen.
2. Bei Lieferung von unversteuerten, steuerermäßigten und steuerbegünstigten Mineralölen haftet der Unternehmer
für alle Steuerschulden, die uns aus einer bestimmungswidrigen Verwendung der Ware oder aus einem Bezug/einer
Weiterlieferung der Ware unter Verletzung der einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen durch den Unternehmer,
seine Unterabnehmer oder seine bzw. deren Beauftragten treffen.
VII. Zahlungsbedingungen
1. Der Kunde kann befreiend nur an unsere Kasse oder auf unsere Konten Zahlungen leisten.
2. Der angebotene Kaufpreis ist bindend. Im Kaufpreis ist die gesetzliche Umsatzsteuer enthalten.
Dem Kunden entstehen bei Bestellung durch Nutzung der Fernkommunikationsmittel keine zusätzlichen Kosten.
Der Kunde hat den Kaufpreis bar und ohne Abzug sofort nach Empfang der Ware zu leisten. Nur bei ausdrücklicher
schriftlicher Vereinbarung kann der Kaufpreis auch per Nachnahme, Rechnung oder Kreditkarte geleistet
werden. Bei Teillieferungen ist ein Abzug in Höhe des anteiligen Kaufpreises des nicht geleisteten Teils vorzunehmen.
Der Kunde bleibt im übrigen zur Zahlung des Kaufpreises verpflichtet. Wechsel und Schecks gelten
nicht als Barzahlung. Die Entgegennahme erfolgt nur erfüllungshalber und vorbehaltlich der Diskontierungsmöglichkeit
und gegen Vergütung aller Spesen. Wir haften nicht für rechtzeitige Vorlage von Wechseln und Schecks. Stundung
und Barzahlung müssen für jeden Fall ausdrücklich schriftlich vereinbart werden.
3. Zahlt der Kunde den Kaufpreis nicht innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt der Ware, kommt er in Zahlungsverzug.
Der Verbraucher hat während des Verzugs die Geldschuld in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz
zu verzinsen. Der Unternehmer hat während des Verzugs die Geldschuld in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz
zu verzinsen. Gegenüber dem Unternehmer behalten wir uns vor, einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen
und geltend zu machen.
4. Der Kunde hat ein Recht zur Aufrechnung nur, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder durch
uns anerkannt wurden.
Der Kunde kann ein Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, wenn sein Gegenanspruch auf dem selben Vertragsverhältnis
beruht.
5. Unsere Mitarbeiter sind ohne schriftliche Vollmacht nicht zur Entgegennahme von Zahlungen oder zu sonstigen
Verfügungen berechtigt.
6. Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, entfallen alle gewährten Rabatte, Skonti und sonstigen Vergünstigungen,
soweit sie an die fristgemäße Leistung gebunden sind oder der Kunde Unternehmer ist.
Wir sind ferner berechtigt, weitere Lieferungen auf alle von uns mit dem Kunden abgeschlossenen Verträge ganz
oder teilweise zurückzuhalten. Sofern der Kunde Unternehmer ist, können wir zudem die Bezahlung aller Lieferungen
und auch Vorauskasse für den noch abzuwickelnden Teil von Lieferungen und im Falle des Verschuldens des
Unternehmers Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen.
VIII. Gewährleistung
1. Ist der Kunde Unternehmer, leisten wir für Mängel der Ware zunächst nach unserer Wahl Gewähr durch Nachbesserung
oder Ersatzlieferung.
2. Ist der Käufer Verbraucher, so hat er zunächst die Wahl, ob die Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung
erfolgen soll. Wir sind jedoch berechtigt, die Art der gewählten Nacherfüllung zu verweigern, wenn sie nur mit
unverhältnismäßigen Kosten möglich ist und die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den
Verbraucher bleibt.
3. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Kunde grundsätzlich nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung
(Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrags (Rücktritt) verlangen. Bei einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit,
insbesondere nur geringfügigen Mängeln, steht dem Kunden jedoch kein Rücktrittsrecht zu.
4. Unternehmer müssen uns offensichtliche Mängel innerhalb einer Frist von zwei Wochen ab Empfang der Ware
gemäß den Anforderungen des § 377 HGB schriftlich anzeigen; andernfalls ist die Geltendmachung der Gewährleistungsansprüche
ausgeschlossen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Den Unternehmer trifft
die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt
der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge. Wird die Ware vom Unternehmer
vermischt, verbraucht oder veräußert, gilt dies als vorbehaltlose Genehmigung der Ware.
Verbraucher müssen uns innerhalb einer Frist von zwei Monaten nach dem Zeitpunkt, zu dem der vertragswidrige
Zustand der Ware festgestellt wurde, über offensichtliche Mängel schriftlich unterrichten. Maßgeblich für die
Wahrung der Frist ist der Zugang der Unterrichtung bei uns. Unterlässt der Verbraucher diese Unterrichtung,
erlöschen die Gewährleistungsrechte zwei Monate nach seiner Feststellung des Mangels. Dies gilt nicht bei Arglist
des Verkäufers. Wurde der Verbraucher durch unzutreffende Herstelleraussagen zum Kauf der Sache bewogen,
trifft ihn für seine Kaufentscheidung die Beweislast. Bei gebrauchten Gütern trifft den Verbraucher die Beweislast
für die Mangelhaftigkeit der Sache.
5. Wählt der Kunde wegen eines Rechts- oder Sachmangels nach gescheiterter Nacherfüllung den Rücktritt vom
Vertrag, steht ihm daneben kein Schadensersatzanspruch wegen Mangels zu.
Wählt der Kunde nach gescheiterter Nacherfüllung Schadensersatz, verbleibt die Ware beim Kunden, wenn ihm
dies zumutbar ist. Der Schadensersatz beschränkt sich auf die Differenz zwischen Kaufpreis und Wert der mangelhaften
Sache. Dies gilt nicht, wenn wir die Vertragsverletzung arglistig verursacht haben.
6. Für Unternehmer beträgt die Gewährleistungsfrist ein Jahr ab Lieferung der Ware. Für Verbraucher beträgt die
Verjährungsfrist zwei Jahre ab Ablieferung der Ware. Bei gebrauchten Sachen beträgt die Verjährungsfrist ein Jahr
ab Ablieferung der Ware. Dies gilt nicht, wenn der Kunde uns den Mangel nicht rechtzeitig angezeigt hat (Ziffer 4
dieser Bestimmung).
7. Ist der Käufer Unternehmer, gilt als Beschaffenheit der Ware grundsätzlich nur die Produktbeschreibung des
Herstellers als vereinbart. Öffentliche Äußerungen, Anpreisungen oder Werbung des Herstellers stellen daneben
keine vertragsgemäße Beschaffenheitsangabe der Ware dar.
8. Garantien im Rechtssinne erhält der Kunde durch uns nicht. Herstellergarantien bleiben hiervon unberührt.
IX. Haftungsbeschränkungen
1. Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen beschränkt sich unsere Haftung auf den nach der Art der Ware vorhersehbaren,
vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden. Dies gilt auch bei leicht fahrlässige nPflichtverletzungen
unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen.
Gegenüber Unternehmern haften wir bei leicht fahrlässiger Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten nicht.
2. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen betreffen nicht Ansprüche des Kunden aus Produkthaftung. Weiter
gelten die Haftungsbeschränkungen nicht bei uns zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden oder bei
Verlust des Lebens des Kunden.
3. Schadensersatzansprüche des Kunden wegen eines Mangels verjähren nach einem Jahr ab Ablieferung der Ware.
Dies gilt nicht, wenn uns grobes Verschulden oder Arglist vorwerfbar ist, so wie im Falle von uns zurechenbaren
Körper- und Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens des Kunden.
X. Eigentumsvorbehalt
1. Bei Verträgen mit Verbrauchern behalten wir uns das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Zahlung des
Kaufpreises vor.
Bei Verträgen mit Unternehmern behalten wir uns das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Begleichung
aller Forderungen aus einer laufenden Geschäftsbeziehung vor.
2. Der Kunde ist verpflichtet, die Ware pfleglich zu behandeln. Sofern Wartungs- und Inspektionsarbeiten erforderlich
sind, hat der Kunde diese auf eigene Kosten regelmäßig durchzuführen.
3. Der Kunde ist verpflichtet, uns einen Zugriff Dritter auf die Ware, etwa im Falle einer Pfändung, sowie etwaige
Bestätigungen oder die Vernichtung der Ware unverzüglich mitzuteilen. Einen Besitzwechsel der Ware sowie den
eigenen Wohnsitzwechsel hat uns der Kunde unverzüglich anzuzeigen.
4. Wir sind berechtigt, bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug oder bei
Verletzung einer Pflicht nach Ziffer 3 und 4 dieser Bestimmungen vom Vertrag zurückzutreten und die Ware
herauszuverlangen.
5. Der Unternehmer ist berechtigt, die Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu veräußern. Er tritt uns bereits
jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungsbetrages ab, die ihm durch die Weiterveräußerung gegen einen
Dritten erwachsen. Wir nehmen die Abtretung an. Nach der Abtretung ist der Unternehmer zur Einziehung der
Forderung ermächtigt. Wir behalten uns vor, die Forderung selbst einzuziehen, sobald der Unternehmer seinen
Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt und in Zahlungsverzug gerät. Der Unternehmer ist
verpflichtet, bei Weiterveräußerung der gelieferten Ware einen Eigentumsvorbehalt entsprechend der Ziffer 1 dieser
Vorschrift zu vereinbaren.
6. Die Be- und Verarbeitung der Ware durch den Unternehmer erfolgt stets im Namen und im Auftrag für uns. Erfolgt
eine Verarbeitung mit uns nicht gehörenden Gegenständen, so erwerben wir an der neuen Sache das Miteigentum
im Verhältnis zum Wert der von uns gelieferten Ware zu den sonstigen verarbeiteten Gegenständen. Dasselbe
gilt, wenn die Ware mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen vermischt oder verbunden ist.
XI. Widerrufs- und Rückgaberecht
1. Fernabsatzvertrag mit Rückgabeklausel
a) Der Verbraucher hat das Recht, die Ware innerhalb von zwei Wochen nach Eingang zurückzugeben. Das Rückgaberecht
kann nur durch Rücksendung der Ware oder, wenn die Ware nicht als Paket versandt werden kann, durch Rücknahmeverlangen
ausgeübt werden; zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung.
b) Die Kosten der Rücksendung trägt bei Ausübung des Rückgaberechts bei einem Bestellwert bis zu EUR 40,00
der Verbraucher, es sei denn, die gelieferte Ware entspricht nicht der bestellten Ware. Bei einem Bestellwert über
EUR 40,00 hat der Verbraucher die Kosten der Rücksendung nicht zu tragen.
c) Der Verbraucher hat Wertersatz für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Ware entstandene
Verschlechterung zu leisten. Der Verbraucher darf die Ware vorsichtig und sorgsam prüfen. Den Wertverlust, der
durch die über die reine Prüfung hinausgehende Nutzung dazu führt, dass die Ware als nicht mehr ?neu? verkauft
werden kann, hat der Verbraucher zu tragen.
d) Die Rückgabe ist jedoch nur zulässig, wenn die Ware in ein leeres gereinigtes Lagerbehältnis eingefüllt wurde und
es nicht zu einer Vermischung gekommen ist.
XII. Umschließungen (Leihkesselwagen des Verkäufers)
1. Sofern der Kunde Unternehmer ist und wir nach Vereinbarung in Kesselwagen liefern, bleibt uns die Auswahl der
Größe überlassen. Der Unternehmer ist verpflichtet, die Wagen sofort nach Eintreffen zu entleeren und mangels
anderer Weisung sogleich an die Versandstelle fracht- und spesenfrei zurückzusenden. Die Tageswagenmiete
ist zu zahlen, gleichviel ob Verschulden des Unternehmers, der Bahn oder höhere Gewalt vorliegen. Dies gilt auch
bei mietfreier Stellung der Kesselwagen, sofern dieselben nicht innerhalb von 48 Stunden entleert und der Bahn
zum Rücktransport übergeben werden. Die Leihkesselwagen dürfen vom Unternehmer in seinem Betrieb oder
für Dritte nicht verwendet werden. Der Unternehmer trägt die Gefahr des Verlustes und der Beschädigung der
ihm zur Verfügung gestellten Versandbehälter.
2. Gebinde, die nicht zusammen mit der Ware verkauft und übereignet werden (Leihgebinde), stellen wir längstens
für die Dauer von zwei Monaten unentgeltlich zur Verfügung. Sie sind vom Unternehmer innerhalb dieser Frist in
sauberem Zustand sowie fracht- und spesenfrei an die von uns bezeichnete Empfangsstelle zurückzusenden.
Bei nicht rechtzeitiger Rückgabe können wir nach den Regeln des Verzuges Schadensersatz verlangen. Die Gefahr
für Verlust oder Beschädigung der Gebinde bis zum Eintreffen an unsere Empfangsstelle trägt der Unternehmer.
XIII. Schlussbestimmungen
1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung.
2. Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen,
ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag unser Geschäftssitz. Dasselbe gilt,
wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt
im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind.
3. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Kunden einschließlich dieser Geschäftsbedingungen ganz
oder teilweise unwirksam werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die
ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg
dem unwirksamen möglichst nahe kommt.
4. Durch diese Geschäftsbedingungen werden unsere Ansprüche nach den gesetzlichen Vorschriften wege n Nichterfüllung,
Schlechterfüllung oder verspäteter Erfüllung nicht berührt.
Eller-Montan-Comp. GmbH
Eller-Montan-Haus, Mercatorstraße 131-133
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